Fortführung des Sportstättenförderprogramms „Land in Bewegung“ und Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment in 2025

Das Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ und die Zuschüsse zu Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment werden auch in diesem Jahr fortgeführt.

Mit dem Sportstättenförderprogramm können Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Anträge können noch bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.

Das Programm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ kann mit einem Landeszuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in Höhe von bis zu 13.500 Euro, gefördert werden. Die App gesteuerten Aufbewahrungsboxen mit ihrem Trainingsequipment sind für sportliche Aktivitäten sowohl für einzelne Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Gruppen im öffentlichen Raum jederzeit nutzbar. 

Antragsberechtigt für beide Förderprogramme sind Kommunen. Frau Birgit Stupp, Bewegungsmanagerin des Kreises, steht hier beratend zur Seite und nimmt die Anträge gern entgegen (E-Mail: b.stupp@lsbrlp.de). Somit kann sich Frau Stupp für das jeweilige Projekt beim Land stark machen kann.

Nähere Infos zu beiden Förderprogrammen gibt es HIER.