Digitalveranstaltung am 15. Dezember 2022 „KooperationsMacher“


Die neue Form der Zusammenarbeit! Warum Kooperationen zwischen Unternehmen und Vereinen wertvoll für beide Seiten sind!

Kostenlose Veranstaltung am 15.12.2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr im Online-Format
mit dem Leiter der Unternehmerschule Dr. Wolfgang Herz

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Meeting-ID: 830 4944 2550

Kenncode: 015635

Gemeinsam geht bekanntlich besser! Ohne Ehrenamt wäre unsere Gesellschaft nicht tragbar und ohne Unterstützung durch die Wirtschaft wäre ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Dabei beschränkt sich die Unterstützung von Vereinen durch Unternehmen vielfach nur auf Geldspenden und finanzielle Kooperationen. Das Potential für zeitgemäße Kooperationen zwischen Unternehmen und ehrenamtlichem Engagement ist gleichwohl viel größer und könnte in unserem Landkreis zukünftig sowohl für Unternehmen, als auch das Ehrenamt viel gewinnbringender eingesetzt werden.

Mit der Veranstaltung „KooperationsMacher“ möchten wir daher gezielte Impulse für eine neue Kooperationskultur geben. Dabei werden die Vorteile für beide Seiten aufgezeigt.

Während für ehrenamtliches Engangement auch Sachspenden und Dienstleistungen in Form von Patenschaften, Aktionstagen, Social Days und Mentoringprogrammen eine wichtige Unterstützung sein können, spielt die öffentliche Wahrnehmung und Außenwirkung in Form des sogenannten Corporate Social Responsibility- Faktors für Unternehmen eine immer größere Rolle. Auch die Fachkräftesicherung, die Erweiterung des Erfahrungsschatzes und der Kompetenzen der Mitarbeiter und die Motivationssteigerung im Unternehmen spielen eine wichtige Rolle und sind durch Kooperationen mit Vereinen und Initiativen einfach und kostengünstig möglich.

Eine Win-Win-Situation glaubt auch Referent Dr. Wolfgang Herz.

Wir laden herzlich ein zur Impulsgebung und einen regen Austausch im Rahmen der Veranstaltung „KooperationsMacher“ des Projekts „Weitermachen! Kreis Ahrweiler“.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Ahrweiler statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.